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Löschkonzept

Entwurf – vor Veröffentlichung von Datenschutzbeauftragtem bzw. Anwalt prüfen lassen. Dieser Text ist eine Vorlage und noch nicht rechtlich geprüft.

Teuto-Sicherheit GmbH · Version 1 vom 16.10.2026

Grundsatz: Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald der Zweck entfällt und keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht (Art. 17 DSGVO). Bestehen Aufbewahrungspflichten, wird die Verarbeitung auf die Aufbewahrung beschränkt. Die Fristen sind im Planungstool unter Einstellungen → Datenschutz → Fristen einstellbar; hier stehen die aktuell eingestellten Werte.

Fristen

DatenartRechtsgrundlage (Auswahl)FristWas passiert danach
Stammdaten, Kontakt, Bank, Steuer, SV, Ausweis, Qualifikationen, Dokumente der Personalakte§ 21 Abs. 4 BewachV (Unterlagen zu Wachpersonen: 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Beschäftigung endete), § 195 BGBEnde des 3. Kalenderjahres nach AustrittAnonymisieren: Stammdaten und Dokumente werden gelöscht, der Name durch ein Pseudonym ersetzt
Zeiterfassung, Stundenzettel, Lohnbuchungen, Auslagen§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB (Buchungsbelege 8 Jahre seit 2025), § 41 EStG (Lohnkonto 6 Jahre), § 17 MiLoG, § 16 Abs. 2 ArbZG (mind. 2 Jahre)Ende des 8. Kalenderjahres nach Entstehungbis dahin unter Pseudonym, danach endgültig gelöscht
Wachbuch, Rundgänge, Alarme§ 21 BewachV, Nachweis gegenüber KundenEnde des 3. Kalenderjahres nach EntstehungPersonenbezug wird entfernt (Eintrag bleibt ohne Namen für das Objekt)
Abwesenheiten (auch Krankheit), Verfügbarkeitenkeine Pflicht im Planungstool (Lohnunterlagen liegen in der Lohnbuchhaltung)mit der Anonymisierunggelöscht
App-Zugang, Benachrichtigungen, Fragen an den KI-Assistentenkeinemit der Anonymisierunggelöscht bzw. gesperrt
Standort beim Ein-/AuscheckenNachweis der Anwesenheitmit der Anonymisierunggelöscht (Zeiten bleiben)
Importdateien aus AltsystemenNachweis der ÜbernahmeDatei wird nicht gespeichert, nur Prüfsumme und ProtokollProtokoll bleibt so lange wie die übernommenen Daten
Anfragen Betroffener (Verzeichnis)Rechenschaftspflicht Art. 5 Abs. 2 DSGVO3 Jahre nach Erledigunggelöscht

Ablauf

  • Das Cockpit zeigt „fällige Löschungen“, sobald Fristen ablaufen. Die Geschäftsführung prüft und löst die Anonymisierung bzw. endgültige Löschung per Knopf aus; jede Aktion steht im Protokoll.
  • Vor dem Anonymisieren prüft das Tool offene Punkte (zukünftige Schichten, offene Zeiten, ausgegebene Ausrüstung) und zeigt, welche Daten gelöscht und welche unter Pseudonym aufbewahrt werden.
  • Löschanträge vor Fristablauf: Die Anonymisierung ist mit Begründung möglich; Daten mit Aufbewahrungspflicht (Zeiten, Lohn, Wachbuch) bleiben dann unter Pseudonym bis zum Fristende erhalten (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Freitexte (z. B. Wachbuch) werden nicht automatisch umgeschrieben; das Tool zeigt Einträge, die den Namen enthalten, zur Prüfung an.
  • Sicherungen: Tägliche Server-Sicherungen werden nach 30 Tagen überschrieben; gelöschte Daten verschwinden damit spätestens dann auch aus den Sicherungen.