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Datenschutzhinweise für die Mitarbeiter-App und das Planungstool

Entwurf – vor Veröffentlichung von Datenschutzbeauftragtem bzw. Anwalt prüfen lassen. Dieser Text ist eine Vorlage und noch nicht rechtlich geprüft.

Teuto-Sicherheit GmbH · Version 1 vom 16.10.2026

1. Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihr Arbeitgeber bzw. Auftraggeber:

Teuto-Sicherheit GmbH, Musterstraße 1, 49074 Osnabrück
Geschäftsführung: Omar Khattab · E-Mail: info@teuto-sicherheit.de

Datenschutzbeauftragte(r): [noch zu benennen bzw. angeben, dass keine Benennungspflicht besteht]

2. Welche Daten verarbeiten wir und wozu?

  • Stammdaten und Kontaktdaten (Name, Personalnummer, Anschrift, Telefon, E-Mail, Notfallkontakt): Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses, Erreichbarkeit im Dienst.
  • Nachweise nach Bewachungsrecht (§34a-Sachkunde/Unterrichtung, Bewacher-ID, Dienstausweis): gesetzliche Pflichten nach § 34a GewO und Bewachungsverordnung.
  • Dienstplanung (Schichten, Bewerbungen, Verfügbarkeiten, Abwesenheiten, Diensttausch): Einsatzplanung.
  • Zeiterfassung (Beginn, Ende, Pausen): Lohnabrechnung und gesetzliche Aufzeichnungspflichten (§ 17 MiLoG, § 16 ArbZG).
  • Standort beim Ein- und Auschecken: Die App fragt den Standort nur im Moment des Ein- bzw. Auscheckens ab, um die Anwesenheit am Objekt zu bestätigen. Es gibt keine laufende Ortung. Eine Live-Karte gibt es nur, wenn sie für ein Objekt ausdrücklich eingeschaltet ist; dann wird dies im Einsatz angezeigt.
  • Wachbuch, Rundgänge, Fotos, Vorkommnisse: Nachweis der Bewachungsleistung gegenüber dem Kunden.
  • Push-Benachrichtigungen: technische Kennung Ihres Geräts, damit Schichtänderungen und Alarme ankommen.
  • Fragen an den KI-Assistenten: Ihre Frage und die Antwort werden gespeichert, damit das Büro bei Weiterleitung antworten kann (siehe Nr. 5).

3. Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeits- bzw. Auftragsverhältnisses), Art. 88 DSGVO.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten, z. B. Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung, Mindestlohngesetz, Steuer- und Sozialversicherungsrecht).
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse, z. B. Nachweis der Leistung gegenüber Kunden, Sicherheit der Mitarbeiter).

4. Wer erhält die Daten?

  • Innerhalb der Firma nur Personen, die sie für ihre Aufgabe brauchen (Rechtegruppen, z. B. Disposition ohne Bank- und Steuerdaten).
  • Kunden erhalten Wachbuch-Berichte und Leistungsnachweise, soweit vereinbart (in der Regel mit Namen der eingesetzten Kräfte).
  • Behörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Bewacherregister, Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Finanzamt, Sozialversicherung).
  • Dienstleister, die uns technisch unterstützen (Auftragsverarbeiter, siehe Liste der Unterauftragsverarbeiter).

5. Übermittlung in Drittländer

Der KI-Assistent (Fragen in der App, Planungsassistent in der Verwaltung) nutzt das Sprachmodell Claude der Anthropic PBC (USA). Dabei werden die Frage und die zur Beantwortung nötigen Angaben übermittelt. Grundlage: Datenverarbeitungsvertrag des Anbieters mit EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) bzw. EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist [vor Veröffentlichung prüfen]. Der KI-Assistent ist immer als KI gekennzeichnet und trifft keine Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung über Sie. Alle übrigen Daten werden in Deutschland gespeichert.

6. Wie lange werden Daten gespeichert?

Nach dem Löschkonzept: Stammdaten und Personalakte bis zum Ende des 3. Kalenderjahres nach dem Austritt, Zeiterfassung und lohnrelevante Unterlagen bis zum Ende des 8. Kalenderjahres nach ihrer Entstehung (danach werden sie gelöscht, vorher nach Ablauf der Personalakte nur noch unter Pseudonym geführt), Wachbuch bis zum Ende des 3. Kalenderjahres.

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Eine Auskunft können Sie in der App unter „Mehr → Datenschutz & Rechtliches“ anfordern; wir antworten innerhalb eines Monats.

Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, zuständig ist Landesbeauftragte(r) für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

8. Pflicht zur Bereitstellung

Stamm- und Nachweisdaten sind für die Beschäftigung im Bewachungsgewerbe gesetzlich erforderlich. Ohne sie ist ein Einsatz nicht möglich.